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Iwan Andrejewitsch Krylow: Fabeln - Kapitel 77
Quellenangabe
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typelegend
authorIwan Andrejewitsch Krylow
titleFabeln
publisherVerlag Philipp Reclam jun. Leipzig
seriesReclams Universal-Bibliothek
volumeBand 143
printrun5. Auflage
year1976
firstpub1874
translatorFerdinand Löwe
correctorreuters@abc.de
secondcorrectorgerd.bouillon@t-online.de
senderwww.gaga.net
created20100318
modified20170607
projectidb7f4ecb8
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76. Der Bauer und das Schaf

Ein Bauer lud das Schaf einst vor Gericht;
die Klage lautete auf Mord.
Der Fuchs war Richter und befahl sofort,
daß beide Teile den Bericht
erstatten Punkt für Punkt und ohne viel Geschrei,
wie da die Sache zugegangen sei.
Der Bauer macht dem Richter einen Diener
und sagt: »Am Ostertag, ich kam just aus dem Schlaf,
vermißte ich zwei Hühner.
Ich fand die Federn nur und das Gebein,
und auf dem Hof war niemand als das Schaf.«
Das Schaf ruft aus: »Wie kann ich schuldig sein,
ich schlief die ganze Nacht!
Zudem beruf ich auf die Nachbarn mich,
von denen keiner sicherlich
jemals den Vorwurf mir gemacht
der Dieberei und Schurkerei;
und Fleisch gehört auch nicht zu meinen Speisen.«
Der Fuchs hat darauf resolvieret,
das Schaf mit seinen Exceptiones abzuweisen,
dieweil gar wohl bekannt,
daß solche Schelme sind im Leugnen sehr gewandt.
Und sintemalen es ist konstatieret,
daß sich das Schaf in obbesagter Nacht
nicht von den Hühnern absentieret,
so wird, in Anbetracht,
daß doch unmöglich
der Inkulpat bezwungen seiner Regung,
da Hühnerfleisch den Gaumen letzet höchlich,
und günstige Gelegenheit sich bot –
wird demgemäß, nach reichlicher Erwägung,
das Schaf verdammt zum Tod.
Und endlich dies:
Das Fleisch fällt ans Gericht, der Kläger nimmt das Vlies.

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